Die Namensfindung für den Familienzuwachs ist häufig ein schwieriges in den vielen Kapiteln der Familiengründung. Kein Wunder, denn es ist ja auch eine wichtige Entscheidung, die zum einen für das ganze Leben und zum anderen für jemand Dritten getroffen wird, der noch nicht mitreden kann. Dabei ist es auch ein Abschnitt des Elternwerdens, der großen Spaß macht und über den nicht nur die Frage nach dem Namen, sondern auch nach dem Wann, Wie und Warum unter jungen Eltern diskutiert wird.
Aberglaube und Überraschungen
So glauben viele, dass es Unglück bringt, sich schon vor der Geburt für einen Namen zu entscheiden und den auch Freunden und Verwandten mitzuteilen. Manche Eltern wollen gar nicht wissen, ob ihr Kind ein Junge oder Mädchen wird und können sich nun zwei Namen auf Vorrat überlegen. Viele sagen auch, sie müssten das Kind erst sehen, um zu gucken, welcher Name denn zu dem neuen kleinen Erdenbürger passen würde. Bis dahin heißt das Kleine einfach nur „das Baby“, „Krümel“ oder „Pünktchen“. Wichtig ist vielen werdenden Mamis und Papis auch, dass die Namensbedeutung bekannt ist und am Besten auch im Zusammenhang mit der Tradition der Familie oder den Eigenschaften des Babys steht.
Was beliebt ist nicht alles erlaubt
In manchen Kulturen ist es üblich, das Kind nach dem Gefühl zu benennen, dass die Eltern zu seiner Geburt empfanden. Daher kommt es dann zu Namen wie „Joy“ („Freude“) oder „Hope“ („Hoffnung“), aber auch zu „Dolores“, dem „Schmerz“. In Deutschland sind Eltern in der Auswahl der Vornamen etwas eingeschränkter als beispielsweise in den USA. Die Richtlinien dafür gibt das jeweilige Standesamt vor. Interessierte können sich dort ein Merkblatt abholen, wo aufgelistet ist, welchen Kriterien der neue Name entsprechen muss. Danach fallen unter anderem alle Namen weg, die nicht eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen sind – diese müssten dann mit einem Zweitnamen eindeutig gemacht werden. Auch nach Comicfiguren, Städten oder Wetterphänomenen kann man sein Kind in Deutschland nicht so einfach benennen. Jedoch hat schon manches Paar den Gebrauch eines Namens vor Gericht erstritten, denn dass es den gewünschten Namen bisher nicht als solchen gab, heißt ja nicht, dass es ihn nicht endlich geben sollte!
Wer benennt wen?
Die Namensgebung des ersten gemeinsamen Kindes hat schon manches Paar vor eine regelrechte Probe gestellt. Denn die Geschmäcker sind ja bekanntlich verschieden und so hat sich bewährt, dass jeder Partner Vorschläge macht und der andere ein Veto-Recht behält, falls er gar nicht mit dem Namensvorschlag des anderen leben kann. Gerne genommen ist auch die Variante, dass die Mutter entscheiden darf, wenn es ein Mädchen ist und der Vater, wenn es ein Junge ist oder umgekehrt. Es gibt viele Tricks und Tipps zur Namensfindung und -gebung, aber letztlich hat man ja selbst nach der Geburt noch einen ganzen Monat Zeit, bevor der Name beim Standesamt mitgeteilt werden muss. Und bis zur Geburt ist die Erwartung doch meist erstmal auf Eins gerichtet: „Hauptsache gesund!“